KOSTEN
Die Therapiekosten werden von Krankenkassen im Krankheitsfall auf Antrag, im vertraglich geregelten Umfang übernommen (bei Einzeltherapie von 12 bis höchstens 80 Sitzungen im Krankheitsfall).
Andere Leistungen werden privat nach der Gebührenordnung für
Psychologen abgerechnet.
Honorar für eine Sitzung (50 Minuten): 153,00 €
Tagespauschale (8 Stunden): 900,00 €
In sozialen Härtefällen sind besondere Vereinbarungen möglich.